Auch in Berufungsverfahren beraten und vertreten wir Sie – entsprechend unserem Duktus- kompetent und engagiert.
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz. Mit der Berufung kann eine Partei eine ihr ungünstige Entscheidung durch ein übergeordnetes Gericht überprüfen und ggf. beseitigen bzw. abändern lassen. Es können sowohl rechtliche als auch unter Umständen tatsachenbezogene Rügen erfolgen und unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Tatsachen und Beweise angeführt werden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Verfahrensmängel und damit die Geltendmachung solcher Normen, die dem Schutz des Parteiinteresses gelten. Die Bearbeitung von Berufungsfällen erfordert neben guten juristischen Kenntnissen, eine vertiefte Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung und die Einarbeitung in Spezialprobleme. Dies bieten wir Ihnen sehr gerne an und freuen uns darauf, unsere Erfahrungen sowie unser Wissen in den Dienst Ihrer Rechtssache zu stellen.