Berufsfelder.
Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater sind drei eigenständige Berufe mit jeweils eigenem Aufgabenkreis. Welche Rolle im Einzelfall in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrem Anliegen — die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen Überblick.
Notarielle Tätigkeit
Als unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes berate, gestalte und beurkunde ich in allen dem Notar gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichen.
Rechtsanwaltschaft
Als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen parteilich — außergerichtlich wie vor Gericht. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilien- und Gewerbemietrecht, im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie im Erbrecht.
Steuerberatung
Als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht betreue ich laufende steuerliche Angelegenheiten ebenso wie Gestaltungsfragen — von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bis zur Nachfolgeberatung.
Warum diese Kombination.
Gerade im Gesellschafts- und Erbrecht entscheidet sich vieles daran, ob die steuerlichen Folgen der Handlungsalternativen von vornherein mitgedacht werden. Gesellschaftsrechtlich mögliche Wege können steuerlich erhebliche Nachteile auslösen — diese Prüfung gehört an den Anfang der Überlegungen, nicht an ihr Ende.
Als Rechtsanwalt und Notar sowie als Steuerberater habe ich diese Zusammenhänge im Blick. Die drei Berufe bleiben dabei getrennt: Welche Rolle im Einzelfall in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrem Anliegen und nach dem Rahmen, den das jeweilige Berufsrecht vorgibt.
Welches Anliegen führt Sie zu mir?
Ein kurzes Erstgespräch genügt, um den passenden Weg zu finden.
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