Sorgfalt
Eine rechtliche Frage lässt sich erst beantworten, wenn der Sachverhalt feststeht. Deshalb beginne ich mit der Aufarbeitung der Tatsachen — sie entscheidet darüber, welche Wege offenstehen und welche ausscheiden.
Rechtsanwalt und Notar · Fachanwalt für Steuerrecht · Steuerberater
„Am Anfang jeder Beratung steht der Sachverhalt. Erst wenn er sorgfältig ermittelt ist, zeigt sich, welche Fragen er tatsächlich aufwirft."
Diese Fragen sind selten nur rechtlicher Natur. Als Rechtsanwalt und Notar sowie als Steuerberater habe ich auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte eines Sachverhalts im Blick. Anwaltliche Vertretung, notarielle Tätigkeit und steuerliche Beratung bleiben dabei drei Berufe mit eigenem Aufgabenkreis, die ich getrennt voneinander ausübe.
Was Sie erwarten dürfen: gründliche Arbeit, klare Auskunft darüber, was erreichbar ist, und einen Ansprechpartner, der Ihre Angelegenheit selbst bearbeitet.
Eine rechtliche Frage lässt sich erst beantworten, wenn der Sachverhalt feststeht. Deshalb beginne ich mit der Aufarbeitung der Tatsachen — sie entscheidet darüber, welche Wege offenstehen und welche ausscheiden.
Führt die Beurteilung mal nicht zum gewünschten Ergebnis, ist die Prüfung noch nicht zu Ende. Solange ein Sachverhalt gestaltbar ist, lässt er sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen beeinflussen — durch eine Erklärung, die Ausübung eines Wahlrechts oder die Fassung eines Vertrages. Nicht jede Lösung liegt im Recht; manche liegt in den Tatsachen.
Eine Einschätzung ist nur so viel wert wie ihre Verlässlichkeit. Ich sage Ihnen, was erreichbar ist und was nicht, und erläutere die Folgen nachvollziehbar — auch dann, wenn die Antwort nicht die erhoffte ist.
Am Anfang steht ein Gespräch über Ihr Anliegen. Darin klären wir, worum es geht, welche Unterlagen benötigt werden und ob ich in dieser Angelegenheit für Sie tätig werden kann — und in welcher der drei Rollen.
Für notarielle Angelegenheiten stehen Formulare bereit, mit denen Sie die für den Entwurf erforderlichen Angaben vorab übermitteln können — etwa für Grundstückskaufverträge, Übergabeverträge, Vollmachten, Eheverträge oder erbrechtliche Urkunden. Sie ersetzen weder das Gespräch noch den Beurkundungstermin, verkürzen aber die Vorbereitung.
Für die notarielle Tätigkeit gelten die Gebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG); sie sind gesetzlich festgelegt und für alle Notare gleich. Für anwaltliche und steuerberatende Mandate richtet sich die Vergütung nach dem RVG beziehungsweise der StBVV oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Über die voraussichtliche Höhe gebe ich Ihnen auf Anfrage vorab Auskunft.
Die Kanzlei liegt im Frankfurter Stadtteil Dornbusch, unweit des Hessischen Rundfunks. Die U-Bahn-Station Dornbusch (U1, U2, U3, U8) ist zu Fuß erreichbar; Parkplätze unmittelbar am Haus stehen nach Abstimmung zur Verfügung.
Der Zugang ist nur eingeschränkt barrierefrei — zum Eingang führen vier Stufen. Sprechen Sie mich bitte an, wenn das ein Hindernis darstellt; für Beurkundungen lässt sich nach Absprache ein Termin außerhalb der Kanzlei vereinbaren.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen — telefonisch oder über das Kontaktformular.
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