Als Fachanwalt für Steuerrecht vertrete ich Sie zudem in steuerrechtlichen Verfahren. Hinzu kommt das Berufshaftungsrecht: die Vertretung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren in Haftungsfragen. Ich bin bundesweit tätig, vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ebenso wie vor den Finanzgerichten.
Immobilienrecht
Ich berate Sie bei Erwerb, Halten und Veräußerung von Grundbesitz — von der Prüfung des Kaufvertragsentwurfs über Gewährleistungs- und Mängelfragen bis zur Rückabwicklung. Dazu gehört die rechtliche Prüfung der Darlehens- und Sicherungsverträge ebenso wie die Gestaltung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und Reallasten.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater beziehe ich die steuerlichen Folgen in die Gestaltung ein — etwa Grunderwerbsteuer, Veräußerungsfristen und Abschreibung. Eine Abstimmung mit einem bereits mandatierten Steuerberater ist selbstverständlich möglich.
Gewerbemietrecht
Ich gestalte Gewerbemietverträge und prüfe bestehende Verträge — vollständig oder nur zu den Fragen, die Sie beschäftigen. Lässt sich eine Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht, ausgerichtet an dem, was wirtschaftlich sinnvoll ist.
Seit Jahren berate ich in diesem Bereich Unternehmen mit bundesweitem Immobilienbestand.
Erhebliche Bedeutung haben dabei die oft unterschätzten Haftungsrisiken des Eigentümers bei Bodenverunreinigungen. Wird der Grundstückseigentümer von der Behörde nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz zur Sanierung herangezogen, übersteigen die Kosten die erzielten Mieterträge häufig erheblich. Gegenüber der Behörde bleibt der Eigentümer verantwortlich; im Verhältnis zum Mieter lässt sich die Lastenverteilung jedoch vertraglich regeln — etwa durch Vorgaben zur Nutzung, durch Untersuchungs- und Anzeigepflichten, durch die Dokumentation des Zustands bei Übergabe und Rückgabe sowie durch Freistellungs- und Rückgriffsansprüche. Solche Regelungen wirken nur, wenn sie vor Vertragsschluss getroffen werden.
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Ich berate bei der Wahl der Rechtsform, bei der Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen, bei Umstrukturierungen sowie bei Beendigung und Abwicklung. Schwerpunkte liegen bei der GmbH einschließlich der Unternehmergesellschaft, der GmbH & Co. KG sowie den Personenhandelsgesellschaften (KG, OHG); hinzu kommt die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Ferner berate ich bei Haftungsfragen von Geschäftsführern und Gesellschaftern und begleite Sie in Gesellschafterversammlungen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater beziehe ich die steuerlichen Folgen der jeweiligen Handlungsalternativen von vornherein ein. Gesellschaftsrechtlich mögliche Wege können steuerlich erhebliche Nachteile auslösen — diese Prüfung gehört an den Anfang der Überlegungen, nicht an ihr Ende.
Erbrecht
Erbrechtliche Angelegenheiten sind meist sehr persönliche. Zu Lebzeiten berate ich bei der Gestaltung der Erbfolge, insbesondere der Unternehmensnachfolge.
Nach einem Erbfall vertrete ich Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigte — bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, in Pflichtteilsfragen und in gerichtlichen Verfahren. Die Testamentsvollstreckung übernehme ich, soweit ich dazu berufen werde.
Häufig kommt es auf angrenzende Gebiete an — auf das Gesellschaftsrecht bei der Unternehmensnachfolge und auf das Steuerrecht bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Beides beziehe ich als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in die Gestaltung ein.
Bei Auslandsbezug stellt sich zunächst die Frage des anwendbaren Rechts: Die EU-Erbrechtsverordnung knüpft an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt an und eröffnet die Wahl des Heimatrechts.
Haftungsrecht für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater
Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Sich überschneidende Rechtsgebiete, laufende Änderungen von Gesetz und Rechtsprechung sowie Termindruck erschweren fehlerfreies Arbeiten.
Ich übe alle drei Berufe selbst aus und kenne deshalb nicht nur die haftungsrechtlichen Maßstäbe, sondern auch die Arbeitsabläufe, in denen Fehler entstehen — gerade in der Steuerberatung und im Notariat. Ich prüfe den Vorwurf, entwickle die Verteidigungsstrategie und vertrete Sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen, außergerichtlich wie vor Gericht.
Zeigen Sie den Vorwurf frühzeitig Ihrem Berufshaftpflichtversicherer an; die Abstimmung mit ihm gehört an den Anfang der Verteidigung.
Seit Jahren werde ich auch von Berufshaftpflichtversicherern mit der Verteidigung ihrer Versicherungsnehmer beauftragt.