Die steuerliche Belastung entscheidet sich meist, bevor der Sachverhalt verwirklicht ist; deshalb gehört die steuerliche Prüfung an den Anfang der Überlegungen, nicht an ihr Ende.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Übertragung von Vermögen — zu Lebzeiten oder von Todes wegen — unterliegt der Schenkung- beziehungsweise der Erbschaftsteuer; beide richten sich nach demselben Gesetz. Steuerklassen, Freibeträge, Bewertungsansätze und Begünstigungen eröffnen dabei erhebliche Gestaltungsspielräume.
Gestaltungen sind bei Schenkungen ebenso möglich wie nach einem Erbfall — teilweise noch im Rahmen der Steuererklärung, etwa durch die Ausübung von Wahlrechten oder durch eine Ausschlagung gegen Abfindung. Ich berate bei der Gestaltung und erstelle die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung.
Unternehmensnachfolge
Die Übergabe eines Unternehmens verbindet Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Zu klären sind der Übertragungsweg — vorweggenommene Erbfolge, Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, Einbringung in eine Familiengesellschaft —, die Bewertung des Betriebsvermögens sowie die Voraussetzungen der Verschonungsregelungen mit ihren Lohnsummen- und Behaltensfristen.
Hinzu kommt die Abstimmung von Gesellschaftsvertrag und letztwilliger Verfügung: Laufen beide auseinander, geht der Anteil unter Umständen an jemanden, der ihn nach dem Gesellschaftsvertrag nicht halten kann.
Immobilien im Steuerrecht
Bei Erwerb, Halten und Veräußerung von Grundbesitz stellen sich Fragen der Grunderwerbsteuer, der Abschreibung, der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel sowie der Zehnjahresfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften. Auch hier entscheidet sich vieles bei der Gestaltung des Erwerbs.
Laufende Betreuung
- Jahresabschlüsse
- Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Einspruchsverfahren und Klagen vor dem Finanzgericht